Gutes Arbeitszeugnis – der Schlüssel zum Joberfolg

Mit unserer Unterstützung zum guten Arbeitszeugnis.

Haben Sie gewusst, dass viele Personalverantwortliche gute Arbeitszeugnisse von hinten nach vorne lesen? Und dass Codierungen nicht nur verpönt, sondern verboten sind?

Gute Arbeitszeugnisse spielen bei der schriftlichen Bewerbung eine entscheidende Rolle. Wird man zum Vorstellungsgespräch eingeladen oder nicht? Ein klarer und vollständiger Inhalt ist ein Muss, damit das gute Arbeitszeugnis beim neuen Arbeitgeber einen guten Eindruck macht.

Darauf haben Sie Anrecht (vgl. Art. 330a OR)

  • Arbeitnehmer können jederzeit ein Vollzeugnis verlangen, das über die ganze Dauer der Anstellung, die Tätigkeit, die Leistungen und das Verhalten Auskunft gibt.
  • Eine blosse Arbeitsbestätigung darf nur dann ausgestellt werden, wenn sie der Arbeitnehmer ausdrücklich verlangt.
  • Das Schlusszeugnis ist spätenstens am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses fällig.
  • Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Zeugnis wohlwollend zu formulieren – er darf das wirtschaftliche Fortkommen seines Angestellten nicht behindern.
  • Zu beachten ist aber, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar Anspruch auf ein objektiv wahres, nicht aber auf ein gutes Arbeitszeugnis haben. Auch unvorteilhafte Tatsachen müssen darin enthalten sein. Arbeitnehmende dürfen jedoch protestieren, wenn es sich dabei um einmalige Vorfälle und Umstände handelt, die für sie nicht charakteristisch sind.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen – Kontaktieren Sie uns jetzt.

Arbeitszeugnis

Ihr gutes Recht muss nicht teuer sein – Wir setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch.

Unsere aktuelle Google-Kundenbewertung

Star rating

4.7 von 5 Sternen (sehr zufrieden)

Google Kundenbewertung