Ausländerrecht

Wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Im Ausländerrecht der Schweiz gilt für Ausländerinnen und Ausländer ein Zweiklassensystem: Menschen aus der Europäischen Union (EU) haben eine günstigere Rechtsstellung als Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern (Drittstaaten). Verantwortlich dafür sind die Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Der bedeutendste Vertrag ist das Freizügigkeitsabkommen (FZA). Es stellt EU-Bürgerinnen und -Bürger auf dem hiesigen Arbeitsmarkt den Schweizerinnen und Schweizern gleich. Aber auch die Angehörigen der Drittstaaten sind nicht ohne Rechte und Möglichkeiten für einen dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz. Wir unterstützen Sie gerne erfolgreich bei der Gesuchstellung.

SIE…

  • wollen eine Aufenthaltsbewilligung und benötigen Hilfe.
  • planen einen Familiennachzug und möchten sich beraten lassen.
  • ihr Gesuch wurde abgelehnt und sie möchten eine Beschwerde einreichen.
  • möchten wissen, wie sich eine Trennung vom Ehepartner auf Ihre Aufenthaltsbewilligung auswirkt.
  • leben im Konkubinat und möchten Ihren Partner in die Schweiz holen.
Ausländerrecht

Ihr gutes Recht muss nicht teuer sein – Wir beraten kompetent, erfolgreich und preiswert.

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